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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen 

1. Geltung

1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nicht ausdrücklich
und durch schriftliche Bestätigung etwas anderes vereinbart ist,
ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Verkaufsbedingungen.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

1.2 Vertragserfüllungsverhandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung
zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Angebot und Annahme

a. Angebot
2.1 Die durch die schnelltest-hamburg.de dargebotenen Produkte und
Leistungen stellen eine Aufforderung der schnelltest-hamburg.de an den Kunden zur Abgabe
eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung des
Kunden ist als Angebot gemäß § 145 BGB an die schnelltest-hamburg.de zum Abschluss eines
Kaufvertrages zu den hier vereinbarten Bedingungen zu qualifizieren.

2.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Angebote
hinsichtlich Preis, Menge und Lieferkonditionen als unverbindlich und
freibleibend.

b. Annahme
2.3 Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche
Annahmeerklärung durch die schnelltest-hamburg.de gegenüber dem Kunden oder durch
Lieferung und Leistung zustande. Die Bestätigung des Bestellungseingangs durch
die schnelltest-hamburg.de stellt keine Angebotsannahme dar.

2.4 Nebenabsprachen und Abänderungen zur Auftragsbestätigung sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

c. Weitere Bedingungen
2.5 An unseren Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und Rezepturen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Gleiches gilt für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.6 Alle Angaben betreffend Gewicht, Inhalt, Maße usw. sind als
Durchschnittswerte anzusehen; soweit nicht Grenzen für die zulässigen
Abweichungen ausdrücklich festgelegt sind, gelten Abweichungen im Rahmen des
Handelsüblichen als gestattet.

2.7 Überlassene Proben und Musterstücke gelten nur als annähernde
Anschauungsstücke.

2.8 Unsere Arzneimittel dürfen lt. Gesetz nur von dazu Befugten abgegeben
werden. Mit Erteilung des Auftrags durch den Kunden, versichert dieser
zugleich, die gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittel- und
Lebensmittelgesetzes zu beachten.

3. Kaufpreis

3.1 Schriftlich angebotene Verkaufspreise basieren auf den zur Zeit der
Erstellung des Angebotes herrschenden Umständen. Wir behalten uns vor, alle
Veränderungen des Einstandspreises bis zur Fakturierung durch geänderte Zölle,
Steuern, Abgaben, Frachtsätze oder sonstige preisbildende Komponenten an den
Vertragspartner weiterzugeben.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.

4. Lieferung

a. Allgemeines
4.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten, sofern nicht
anders vereinbart, nur als annähernd und nicht verbindlich. Wir sind
berechtigt, die vertragliche Lieferung in Teilmengen zu erbringen.

4.2 Mehrkosten, die aufgrund von Eil- oder Expresswünschen des
Vertragspartners entstehen, sind von diesem zu tragen.

4.3 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahme,
Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände, Verkehrsstörungen,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschaden, Energie-mangel unmöglich
oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung oder
deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Solche Ereignisse berechtigen
uns auch, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht
verschuldet haben.

4.4 Die Warenauslieferung erfolgt zu Selbstkosten für Versand, Verpackung und
Transport. Die Wahl des Versandweges behalten wir uns vor. Die Lieferung gilt
als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Bahn, Post, eigenem Fuhrpark,
Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist. Von der Verpflichtung
der Lieferung sind wir befreit, wenn uns durch Umstände, die zu beseitigen
nicht in unserer Macht liegt, die Lieferung unmöglich gemacht oder in nicht
tragbarer Weise erschwert wird. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
sind wir zur generellen Einstellung der Lieferung berechtigt. Die
Verpflichtung, sich bei Fremdlieferanten einzudecken besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Rechnungen sind in diesem Internetshop sofort zahlbar. Eine Zahlung
gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Kürzungen für Porto, Zustellgebühren sowie unberechtigter Skontoabzug können
nicht anerkannt werden. Eine Lieferung gegen Nachnahme oder gegen
Vorauszahlung behalten wir uns im Einzelfall vor.

5.2 Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so
werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig
– ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln und Schecks. Wir sind dann weiter
berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen.
Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht
beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung zu verlangen.
Das gilt insbesondere für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte
Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Kunden hinweisen, sind wir berechtigt,
Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas
anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verjährten Forderungen aus der
laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag mit
dem Vertragspartner, einschließlich Kosten, Spesen und Verzugszinsen, bleibt
die gelieferte Ware unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte
Eigentumsvorbehalt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware
ordnungsgemäß zu betreuen und aufzubewahren. Er haftet für Beschädigungen
aller Art sowie den Verlust.

6.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt unsere unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Kaufgegenstände auch ohne gerichtliche Hilfe und ohne Zustimmung des
Vertragspartners zurückzunehmen bzw. vom Vertragspartner zu verlangen, dass er
sie an einen von uns zu bestimmenden Ort einzustellen oder einem unserer
Beauftragten zu übergeben hat.

6.3 Im Falle der Weiterveräußerung tritt uns der Vertragspartner sämtliche
Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm gegen den Abnehmer
aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gekauften Ware entstehen bis
zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn ab und zwar in Höhe des
Betrages der Fakturen.

7. Haftung für Mängel

7.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn nicht eine Mängelrüge
bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen
nach Ablieferung, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar
war, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach seiner Entdeckung
schriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist. Der Vertragspartner hat
stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übertragungszeitpunkt bereits
vorhanden war.

7.2 Es liegt kein Mangel der Ware vor, wenn eine unwesentliche Abweichung
vorliegt. Eine unwesentliche Abweichung liegt vor bei handelsüblichen
Toleranzen bezüglich Maßen, Mengen und sonstigen Qualitätsanforderungen. Eine
mengenmäßige Abweichung von 5% ist eine unwesentliche Abweichung.

7.3 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den
Mangel beseitigen oder eine mängelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei
Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Kunden die
gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und/oder ist die Ware
bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht Ihnen nur das
Minderungsrecht zu.

7.4 Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abs. 9 („Allgemeine
Haftungsbegrenzung“) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf
Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind
(Mangelfolgeschäden).

8. Rücknahme
Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung von
mängelfreien gelieferten Waren. Erklärt sich die Geschäftsleitung im Wege der
Kulanz zur Rücknahme von Waren, die sich in mängelfreien Zustand und in
Originalverpackung befinden, erfolgt die Bearbeitung erst, nachdem die Ware am
Lager des Verkäufers eingetroffen ist und der Liefernachweis durch den Käufer
erbracht wurde.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

9.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten,
insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung
und unerlaubter Handlung haften wir, auch für unsere leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren
vertragstypischen Schaden. Außerdem ist unsere Haftung, auch für Mängel und
Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

9.2 Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen
wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet wird, in Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht,
wenn und soweit wir Mängel an der Sache arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon
unberührt.

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die
dem Kunden gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware
und unseren sonstigen Leistungen entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der
Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des
Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10. Werbematerial / Verpackungstexte

10.1 Wird der Kunde in Wort, Schrift oder durch Versuche von uns beraten, so
geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und befreit
den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung
für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

10.2 Werbematerial (Prospekte, Broschüren, Kataloge etc.) ist auf eigene
Gefahr zu verwenden. Wir übernehmen keine Zusicherung für die
wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Dies gilt auch für Verpackungstexte
und Etikettierung. Führen Beanstandungen der Verpackung oder Etikettierung
dazu, dass die Produkte in dieser Form nicht verkauft werden können, hat der
Besteller nur das Recht auf Wandlung.

10.3 Jeder Besteller ist verpflichtet, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die
unsere Produkte betreffen, rechtzeitig zu melden, um uns Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben und nach unserer Entscheidung an dem jeweiligen
Verfahren teilzunehmen.

11. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns grundsätzlich
Änderungen in Aufmachung, Textierung und Zusammensetzung unserer Artikel und
Prospektänderungen vor.

12. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass
wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten des Kunden und der
mit ihm geschlossenen Verträge speichern und ausschließlich für eigene Zwecke
bzw. zur vertragsgemäßen Erfüllung nutzen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

13.1 Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Bargteheide als
vereinbart.

13.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt
deutsches Recht als vereinbart. Das UN-Kaufrecht in der jeweils geltenden
Fassung und die AB Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sind
ausgeschlossen.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Gänze
oder teilweise ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der
restlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch
eine gültige Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der
ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.